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Fahrzeugschein verloren: Ersatzschein

Im Volksmund Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinung Teil I als offizieller Name ist für ein Zulassung wichtig. Im normalen Fall sollte der ZB I immer im Auto greif breit liegen, bei einer evtl. Verkehrskontrolle oder Werkstattbesuch. Daher kommt es auch mal vor das der Schein viel schneller abhanden kommt. In der Regel fällt es erst auf, wenn man es braucht. Was nun wenn der Fahrzeug weg ist?

Damit wir für Sie einen Ersatzschein erstellen können, müssen wir 2 wichtige Fragen beantwortet bekommen:

Frage 1: "Ist das Fahrzeug von innerhalb oder ausserhalb? Bedeutet aus Köln oder einer anderen Stadt?"
Frage 2: "Wer ist der letzte Halter/in?"

Falls das Fahrzeug zuletzt in Köln angemeldet war und der letzte Halter Sie oder ein Bekannter ist, ist dies die einfachste Variante die wir für Sie erledigen können. Dazu brauchen wir lediglich nur eine Ausweiskopie vom letzten Halter/in und eine unterschriebene Verlusterklärung. Diese finden Sie bei uns im Download Bereich. Für einen Ersatzschein muss zwingend der Fahrzeugbrief vorgelegt werden und dazu ein aktueller TÜV-Bericht.

Ist aber das Fahrzeug von Ausserhalb, also nicht in Köln das letztemal angemeldet gewesen, brauchen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der zuletzt zuständig gewesenen Behörde. Tipp: Auf dem Brief steht die Adresse dieser Behörde. In diesem Fall wäre es sogar viel einfacher, wenn der letzte Halter/in bzw. Verkäufer, den Ersatzschein in dieser Stadt/Kommune beantragt. Ansonsten wie erwähnt können wir eine direkte Umschreibung in Köln beantragen, jedoch mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinung und der Verlusterklärung der letzten Halter/in.

Richtig knifflig wird es, wenn Sie keinen Kontakt zum letzten Halter/in haben. Der Gesetzgeber will dann eine Verlusterklärung von der Person die den Fahrzeugschein zuletzt im Besitz hatte. In diesem Fall muss dann ein Kaufvertrag vorlegt werden. Dieser Kaufvertrag muss als Verkäufer den letzten Halter/in aufweisen, bzw. mehrere Kaufverträge müssen lücklos bis zum letzten Halter/in besorgt werden. Vorsicht: In manchen Kaufverträgen kann man nicht die Dokumente ankreuzen die man bekommt. Da gibt es unterschiedliche Kaufverträge, bitte dort unbedingt drauf achten!

Kurzes Fallbeispiel: Sie haben nur den Brief, Schein, Tüv-Bericht und einen Kaufvertrag vom letzten Halter als Verkäufer. Im Kaufvertrag steht das Sie Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Tüv-Bericht, 2 Schlüssel, etc. bekommen haben. Solange das im Kaufvertrag ersichtlich ist, das Sie den Fahrzeugschein als letzte Person im Besitz hatten, dürfen Sie dann eine Verlusterklärung abgeben. Und dort brauchen Sie dann evtl. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn die Fahrzeugpapiere aus einer anderen Stadt kommen.

Das ist eine grobe Zusammenfassung, wie wir Ihnen dabei helfen können, ein Auto ohne Fahrzeugschein anzumelden. Natürlich ist besser, wenn Sie uns besuchen kommen und wir uns das Ganze genauer angucken. Wie immer es so schön heißt: Ausnahmen bestätigen die Regel und es gibt immer eine Lösung. Bei Fragen einfach uns über Kontakt anschreiben oder direkt unter info@zd.koeln ihre Fragen stellen. Jeder Fall hilft uns dabei unsere Berichte hier auf unserer Webseite zu verbessern und für jedes Problem vorab zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen,
Levo

 

Zuletzt aktualisiert am 29.11.2021