Unsere Leistungen im Zulassungsdienst sowie die Kennzeichenprägung sind individuell und werden kundenspezifisch (u. a. auf Halterdaten / Fahrzeugdaten / Wunschkennzeichen) erstellt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch „wie bei Ware von der Stange“ ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei kundenspezifisch angefertigten Waren (z. B. geprägte Kennzeichen) besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht, da diese nicht ohne Weiteres anderweitig verwertbar sind.
Das bedeutet:
Geprägte Kennzeichen können nicht zurückgenommen werden, außer es liegt ein Produktions-/Prägefehler oder ein sonstiger Fehler durch uns vor.
Sofern ein Auftrag als Fernabsatzvertrag (z. B. online/telefonisch) mit Verbrauchern zustande kommt, gilt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht kann jedoch vorzeitig erlöschen, wenn:
Wird bis zum Widerruf bereits gearbeitet/beantragt, kann Wertersatz/anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen anfallen (je nach Konstellation/Einwilligung).
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben (z. B. Halterdaten, Fahrzeugdaten, Kennzeichenwunsch, Zustelladresse) vollständig und korrekt mitzuteilen und freizugeben.
Wir dokumentieren die Beauftragung (z. B. schriftlich/elektronisch). Nachträgliche Änderungswünsche, die eine Neuanfertigung, neue Prägung oder einen neuen Behördengang auslösen, sind kostenpflichtig, sofern der ursprüngliche Auftrag korrekt nach Kundenangabe ausgeführt wurde.
Gebühren und Bearbeitungszeiten von Zulassungsstellen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Bereits verauslagte oder behördlich ausgelöste Kosten (Gebühren, Siegel, Reservierungen, Versand etc.) sind im Stornofall nicht erstattungsfähig, sofern sie bereits angefallen sind.
Gesetzliche Mängelrechte (z. B. bei objektiven Produktionsfehlern) bleiben selbstverständlich unberührt.